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   RG, 22.12.1931 - II B 30/31   

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https://dejure.org/1931,366
RG, 22.12.1931 - II B 30/31 (https://dejure.org/1931,366)
RG, Entscheidung vom 22.12.1931 - II B 30/31 (https://dejure.org/1931,366)
RG, Entscheidung vom 22. Dezember 1931 - II B 30/31 (https://dejure.org/1931,366)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann eine sog. unechte Gesamtvertretung der Aktiengesellschaft eine Prokura erteilen und anmelden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 134, 303
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 14.02.1974 - II ZB 6/73

    Begriff der unechten Gesamtprokura

    Daß insbesondere § 46 Nr. 7 GmbHG lediglich für das Innen Verhältnis von Bedeutung ist, ergibt sich überdies eindeutig aus den Gesetzesmotiven (vgl. Mot. S. 98) und entspricht der zum Teil ähnlichen Regelung bei der offenen Handelsgesellschaft; auch bei dieser gilt die für die Prokuraerteilung notwendige Zustimmung sämtlicher geschäftsführender Gesellschafter (§ 116 Abs. 3 HGB) nur für das Innen Verhältnis (RGZ 134, 303, 305), während mit Wirkung nach außen die allgemeinen Vertretungsgrundsätze Anwendung finden (§ 126 HGB).

    War hiernach der Geschäftsführer der Antragstellerin zur Erteilung der Prokura in der Lage, so hatte das Registergericht nicht zu prüfen, ob er die im Innenverhältnis notwendige Zustimmung der Gesellschafterversammlung eingeholt hat (RGZ 134, 303, 307).

  • OLG Frankfurt, 28.02.2005 - 20 W 451/04

    Handelsregister: Anmeldung der eigenen Bestellung zum Prokuristen

    Denn in der Anmeldung durch diese Personen kann regelmäßig auch die Bestellung des einzutragenden Prokuristen gesehen werden, falls sie zuvor noch nicht erfolgt sein sollte (RGZ 134, 303/304).
  • OLG Schleswig, 11.04.2006 - 2 W 249/05

    Vorlage zum BGH: Eintragung eines Amtswiderspruchs im Grundbuch im Beschwerdewege

    Dies gilt auch dann, wenn nach Erledigung der Hauptsache nur noch über die Kosten zu entscheiden ist (RGZ 62, 140, 142; 134, 303, 304; Demharter, GBO, 24. Aufl., § 79 Rn. 17; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 1995, 1595 zu § 28 Abs. 2 FGG; Keidel/Meyer-Holz, FGG, 15. Aufl. § 28 Rn. 14).
  • BGH, 10.02.1983 - V ZB 18/82

    Begründung von Wohnungseigentum durch Grundstücksmiteigentümer

    Insoweit folgt der Senat der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. RGZ 62, 140, 142; 71, 312, 313; 134, 303, 304; OLG Frankfurt a.M. NJW 1962, 2113; Kammergericht OLGZ 1972, 113 und OLGZ 1974, 364, 365; …
  • OLG München, 26.11.2009 - 23 U 2306/06

    Nichtigkeitsklage gegen ein Squeeze-out bei einer Kommanditgesellschaft auf

    Nach ganz herrschender Auffassung (RGZ 134, 303, 305 ff; BGHZ 13, 61, 64; 62, 166, 170; 99, 76, 79; Baumbach/Hopt, aaO. § 49 Rn. 3; a.A.: Krebs in Münchner Kommentar zum HGB, 2. Aufl., § 48 Rn. 89 ff), der sich der Senat anschließt, wird in den Fällen der gemischten Gesamtvertretung die Vertretungsbefugnis des Prokuristen im Umfang der gesetzlichen Vertretungsmacht des Gesellschaftsorgans erweitert und umfasst daher auch die Befugnis einen weiteren Prokuristen zu berufen.
  • BGH, 11.07.1958 - V ZB 13/58

    Kostenentscheidung nach Zurücknahme eines Rechtsmittels

    2 D und Müller ZZP 66, 245, 250 angeführten Entscheidungen des Reichsgerichts RGZ 62, 140 und 134, 303; ferner RGZ 71, 312, 313 sowie BGH vom 11. März 1952, IV ZB 99/51).
  • BayObLG, 14.04.1982 - BReg. 3 Z 20/82

    Zur Vertretung einer AG bei Handelsregisteranmeldungen

    Im Falle einer nach Satzung zulässigen unechten Gesamtvertretung ( § 78 Abs. 3 Satz 1 AktG ) ist die Erfüllung der Anmeldepflicht von Vorstandsmitgliedern in Gemeinschaft mit einem Prokuristen für zulässig erachtet worden ( RGZ 134, 303 = JFG 9, 1 und KG JFG 18, 196 = JW 1938, 3121).
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